Bundesverfassungsgericht äußert Zweifel an Ayslbewerberleistungsgesetz

Bundesverfassungsgericht äußert Zweifel an Ayslbewerberleistungsgesetz

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So liegen die im Gegensatz zu den Hartz IV Sätzen seit 1993 nicht mehr angepassten Leistungen  zwischen einem Drittel und der Hälfte unter den Zahlungen an Hartz IV Empfänger.

Bereits im Vorfeld hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine Anfrage des Gerichts festgestellt, die vorgesehen Gelder reichten nicht für ein menschenwürdiges Leben der Bezieher der Leistungen aus.

Einen umfangreichen Artikel finden Sie in der kommenden Ausgabe der Lo'Nam.

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