Der Internationale Strafgerichtshof und Afrika: ein gespanntes Verhältnis
Im ersten Urteil wurde Thomas Lubanga Dyilo schuldig gesprochen, bei den Konflikten im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo Kindersoldaten rekrutiert zu haben. Die Entscheidung wurde auf der ganzen Welt als ein Meilenstein für die internationale Strafgerichtsbarkeit gefeiert. Jedoch lieferte das Urteil denjenigen Zündstoff, die der Meinung sind, der Schwerpunkt des IStGH richte sich besonders auf „Afrikaner und arme Länder“. Um entstandene Antipathien innerhalb des internationalen politischen Systems überstehen und effizient arbeiten zu können, braucht der Gerichtshof die Unterstützung der Bürger und Regierungen. Ob der geplante afrikanische Gerichtshof die Arbeit des IStGH ergänzen oder mit ihm konkurrieren wird, ist noch nicht klar. Es gibt Sorge darüber, dass diese Initiative eher darauf abzielt, der Rechtsprechung zu entgehen, als die Reichweite des internationalen Strafrechts voranzutreiben.
In George Kegoros Analyse der Intervention des Gerichtshofs in Kenia wird dieser Sachverhalt des afrikanischen Gerichtshofes genauer beleuchtet. Tim Murithi deutet in einem Beitrag an, dass das Gericht damit aufhören muss, sich nur auf seinen gesetzlichen Auftrag zu berufen. Denn gegebenenfalls müssen auch politische Dimensionen berücksichtigt werden, um ein gänzliches Scheitern des AU-IStGH-Verhältnisses zu verhindern. Die Kulturwissenschaftlerin Nicole Fritz betont, dass der Hauptzweck des Gerichts nicht aus den Augen verloren werden sollte: den Interessen der Opfer dienlich zu sein.
Am 8. Februar 2013 zog Fatou Bensouda, Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, ein Zwischenfazit der ersten zehn Jahre der Arbeit des Gerichts. In ihrer Rede in der Heinrich-Böll-Stiftung betonte sie die Fortschritte des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). In der Verfolgung seines Amtes ist der IStGH zwar auf die Hilfe kooperationswilliger Staaten angewiesen, jedoch habe er sich als Institution etabliert. Doch auch die Herausforderungen ließ die Chefanklägerin nicht unerwähnt. Der Strafhof müsse unabhängig bleiben, zumal er auch nur ein Teil des benötigten internationalen Gerechtigkeitssystems sein könne. In ihrer Rede kündigte Fatou Bensouda den Verhandlungsbeginn gegen vier Angeklagte bezüglich der kenianischen Präsidentschaftswahlen 07/08 an. Zudem beschrieb sie das momentane Vorgehen des Strafgerichtshofs: untersucht werden acht Fälle und sieben weitere stehen auf der Tagesordnung.
Denise Pitner