Hier kommst du nicht rein? – Von wegen!
„Geschlossene Gesellschaft“, „Heute nur für Stammgäste“ mit solchen oder ähnlichen Begründungen werden Menschen mit nicht-europäischem Aussehen an Clubtüren oft abgespeist. Hamado Dipama, Mitglied des Ausländerbeirats München, vermutet Rassismus als wahren Grund für viele dieser Entscheidungen. Er klagte und bekam nun erstmals Recht.
Im Auftrag des Ausländerbeirats München testete Hamado Dipama aus Burkina Faso im April 2013 insgesamt 25 Nachtclubs in München. Dabei wurde ihm in vier von fünf Fällen der Eintritt zum Club verwehrt. Wo es für ihn und andere Kolleg_innen mit afrikanischem oder türkischem Aussehen hieß: „Heute nur für Stammgäste“, hatten die Weißen Mitstreiter_innen keine Probleme, an den Türstehern vorbeizukommen. Der 39-Jährige klagte gegen sechs Münchner Clubinhaber wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (LoNam berichtete in der Ausgabe von Juni/Juli 2014). Vergangene Woche entschied das Amtsgericht München nun erstmals zugunsten Dipamas. Das Gericht verhängte ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro und setzte damit ein starkes Signal gegen Alltagsrassismus. Der bayerische Ausländerbeirat (AGABY) begrüßt das Urteil. „Hamado Dipama, ist gelungen, in Bayern einen Präzedenzfall zu schaffen und eine gängige Diskriminierungspraxis in den Nachtclubs, leider nicht nur in München, gerichtlich zu ahnden. Damit wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass Alltagsrassismus und Diskriminierung keine Lappalien sind”, so Mitra Sharifi, Vorsitzender des Ausländerbeirats.
In einem früheren Verfahren wurde die Klage gegen eine Münchner Diskothek abgewiesen. Rassismus könne laut Gericht nicht eindeutig als Grund für die Abweisung bestimmt werden. Dipama legte Berufung gegen das Urteil ein. Zwei bereits abgeschlossene Verfahren endeten mit einem Vergleich, in dem die Clubbesitzer sich dazu verpflichteten, ihre Türpolitik zu überdenken und Anti-Rassismus-Schulungen durchzuführen. Ein weiteres Urteil wird Mitte Dezember erwartet.