Mehr Leistungen für Flüchtlinge, aber…
Nach der erst kürzlichen Verschärfung des Asylrechts soll nun eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz Flüchtlingen das Leben in Deutschland 2015 leichter machen.
In der Vergangenheit war es für Asylbewerber_innen in Deutschland nahezu unmöglich, Fuß zu fassen. Bei „offensichtlich unbegründeten“ Anträgen wurden Asylsuchende nicht nur abgeschoben, sie konnten auch mit Sanktionen rechnen, wie Wiedereinreiseverboten nach Deutschland. Durch Neueinstufungen von unter anderem Ghana und Senegal als sicherer Herkunftsstaat galten plötzlich hunderte Anträge als unbegründet. Weiterhin hält sich der deutsche Staat das Recht zur Inhaftierung von Asylbewerber_innen bei „Fluchtgefahr“ offen, vor allem bei fehlerhaften Asylanträgen. Die Botschaft an Asylbewerber_innen: Überlegt genau, ob ihr wirklich einen Antrag stellen wollt.
Jetzt soll es aber doch noch zu verbesserten Leistungen für Asylbewerber_innen kommen. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf vom 12. August 2014 zugestimmt, dass Asylbewerber_innen mehr Geld als bisher zusteht. Anstoß hierfür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012. Das Gericht stufte Leistungen von durchschnittlich 225 Euro im Monat als verfassungswidrig ein. Mit in Kraft Treten des Gesetzes zum 1. Januar 2015 wird der Betrag nun auf 352 Euro erhöht. Wohn- und Heizkosten werden davon unabhängig übernommen. Trotz dessen werden Empfänger_innen von Leistungen künftig kaum frei über das ihnen zugesprochene Einkommen verfügen können. Solange sie in den gesetzlich vorgeschriebenen Erstaufnahmestellen wohnen, erhalten sie Unterstützungen nur in Form von Sachleistungen wie Gemeinschaftsverpflegung, Kleidung, Artikel des täglichen Bedarfs oder Wertmarken.
Spricht die Bundesregierung damit Flüchtlingen die Fähigkeit, eigenständig zu wirtschaften, ab?
Zwar wird auch über Bargeld für persönliche Bedürfnisse des Alltags diskutiert, auf einen genauen Betrag will sich der Bundestag aber noch nicht festlegen. Erst mit Verlassen der Erstaufnahmestellen soll die Möglichkeit einer Barauszahlung bestehen. Ohne Arbeitserlaubnis ist es in Deutschland allerdings fast unmöglich, eine eigene Wohnung zu mieten. Zwar erhalten Asylbewerber_innen nach drei Monaten eine äußerst eingeschränkte Arbeitserlaubnis, sie können allerdings nur eingestellt werden, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er keinen deutschen Staatsbürger oder eine Person mit gültiger Arbeitserlaubnis für die zu besetzende Stelle findet. Eine Gleichberechtigung bei der Jobsuche erhalten Asylbewerber_innen erst nach 15 Monaten. Das selbst erarbeitete Einkommen wird bis zu einem Freibetrag von 200 Euro keine Auswirkungen auf die Sozialleistungen haben.
Nur wie ist es möglich eine eigene Wohnung mit Sachleistungen zu mieten, um einen Arbeitsplatz zu finden und welcher Arbeitgeber vergibt Jobs mit einem Monatsgehalt von 200 Euro?
Streitpunkt bleibt außerdem die Gesundheitsversorgung, wonach alle Behandlungen die nicht akut sind zunächst beantragt werden müssen. Unklar ist, was „akut“ überhaupt bedeutet. Diese Grauzonen machen einen normalen Umgang mit Flüchtlingen im Gesundheitssystem unmöglich, zudem verschlingen sie auch Unmengen an Verwaltungsgeldern.
Jörg Schulze