San ziehen erneut vor Gericht
2006 errangen etwa 700 Angehörige der San, die 2002 von ihrem Land im Zentrum Botswanas vertrieben wurde, vor dem Obersten Gericht das Recht, auf ihr Land zurückzukehren und zu jagen, ohne Genehmigungen einholen zu müssen. Seitdem unternimmt jedoch die Regierung alles, um die Anzahl der Menschen in diesem Gebiet zu begrenzen. So gilt das Gerichtsurteil nur für die 189 San, die in den Gerichtsdokumenten genannt sind. Den Übrigen wird der Zugang zum Reservat ohne Genehmigung verweigert. Genehmigungen werden grundsätzlich auf einen Monat begrenzt, Überziehungen führen zur Festnahme. Auch den Kindern der 189 namentlich genannten Betroffenen wird der Zugang nur bis zum Alter von 16 Jahren erlaubt, danach benötigen auch sie einmonatige Genehmigungen. Nutztiere und Esel, die für den Transport entscheidend sind, dürfen nicht ins Reservat gebracht werden. Ebenso erhalten die San keine Jagdlizenzen, was ihnen die Jagd für den Eigenbedarf unmöglich macht. Sie hängen von den natürlichen Ressourcen des CKGR ab, um sich zu ernähren. Schikanen, Drohungen und Festnahmen bestimmen den Alltag der Menschen. So wurden im November 2012 zwei Männer verprügelt und gefoltert, weil sie gejagt hatten. Sie wurden zu einer Strafe von jeweils US$ 190 verurteilt, eine riesige Summe für die beiden mittellosen Männer. Im Januar wurden drei Kinder verhaftet, weil sie Antilopenfleisch bei sich trugen.
Die Regierung Botswanas setzt sich damit über ihr höchstes Gericht hinweg. Offenbar sind ihr alle Mittel recht, um die Bewohner zu vertreiben.
Nun ziehen die Bewohner des Reservats ein drittes Mal vor Gericht, um in Frieden auf ihrem Land leben zu können. Die Menschen in Botswana werden sich kaum über die Verschwendung von Steuergeldern für ein erneutes Gerichtsverfahren freuen. Fabian Kiessling